Stichtag Art. 50: 2. August 2026

EU AI Act · Artikel 50Prüfen. Einordnen. Dokumentieren.

KI-Pflicht-Radar zeigt Ihnen in acht Fragen, welche Transparenzpflichten aus Art. 50 für Ihr Unternehmen relevant sein können — mit Verweis auf den einschlägigen Absatz der KI-VO und einem konkreten Handlungsplan. Kein Merkblatt zum Selbstauslegen, sondern eine strukturierte Ersteinschätzung.

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Bußgelder nach Art. 99 KI-VO: für KMU bis zu 3 % des Jahresumsatzes

Art. 99 KI-VO sieht für Verstöße gegen Art. 50 Bußgelder von bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 15 Mio. € vor — für KMU gilt das niedrigere der beiden Limits (Art. 99 Abs. 6 KI-VO). Zentraler Stichtag ist der 2. August 2026: Er gilt für Chatbots (Art. 50(1)) und Deepfakes/KI-Informationstexte (Art. 50(4)) ohne Übergangsfrist, auch für bestehende Systeme. Eine Ausnahme besteht nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Medien (Art. 50(2)): Für bereits im Markt befindliche Systeme sieht der Digital-Omnibus — Verordnung (EU) 2026/1744, im EU-Amtsblatt veröffentlicht am 24.07.2026 — eine Verlängerung bis 2. Dezember 2026 vor.

So funktioniert der Check

1

8 Fragen beantworten

Zu Ihren KI-Systemen: Chatbots, generierte Inhalte, Deepfakes.

2

Sofortiges Ergebnis

Unverbindliche Einordnung: eher betroffen oder eher nicht — mit Artikel-Verweis.

3

Handlungsplan erhalten

Konkrete nächste Schritte — mit Artikel-Verweis auf die KI-VO.

Was der Check abdeckt

Art. 50(1)Chatbots & KI-Assistenten im Kundenkontakt
Art. 50(2)KI-generierte Bild-, Audio-, Video- und Textinhalte (Anbieter-Kennzeichnung)
Art. 50(3)Emotionserkennung & biometrische Kategorisierung (Informationspflicht)
Art. 50(4)Deepfakes & KI-Informationstexte ohne menschliche Redaktion
Art. 4KI-Kompetenz für Mitarbeitende (Rechtspflicht seit 02.02.2025, risikobasiert)
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Mit Artikel-Verweis (KI-VO 2024/1689)

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Methodik & Verantwortung

Hinter dem KI-Pflicht-Radar steht Robin Fischer (ein ArcMint-Produkt). Jede Aussage des Checks wird redaktionell erstellt und gepflegt — mit direktem Verweis auf den jeweiligen Artikel der KI-VO (Verordnung (EU) 2024/1689, EUR-Lex).

Grundlagen sind der Verordnungstext, die Leitlinien der EU-Kommission sowie der am 10.06.2026 final veröffentlichte (freiwillige) Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte. Rechtsänderungen werden laufend eingearbeitet (Stand: Juli 2026).

Alle Inhalte dieser Website erscheinen unter menschlicher redaktioneller Kontrolle und Verantwortung. Der Check liefert eine strukturierte, unverbindliche Ersteinschätzung und ersetzt keine Rechtsberatung — Fragen an info@ki-pflicht-radar.de · Impressum.

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Häufige Fragen

Gilt Art. 50 auch für uns — wir nutzen KI nur intern?

Art. 50 EU AI Act gilt primär für den Einsatz von KI im Kontakt mit Menschen (z. B. Kunden, Nutzern — auch Beschäftigten). Rein interne Anwendungen ohne Nutzer-Interaktion fallen oft nicht darunter — der Check gibt Ihnen dazu eine strukturierte, unverbindliche Ersteinschätzung für Ihre Konstellation.

Muss ich meinen Chatbot kennzeichnen?

In der Regel ja, wenn er mit Kunden oder Nutzern kommuniziert: Nach Art. 50(1) KI-VO müssen Nutzer erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren — es sei denn, dies ist aus den Umständen ohnehin offensichtlich. Der Stichtag ist der 2. August 2026. (Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.)

Welche Bußgelder sieht die KI-VO vor?

Art. 99 KI-VO sieht für Verstöße gegen Art. 50 Bußgelder von bis zu 3 % des weltweiten Jahresumsatzes oder bis zu 15 Mio. € vor — für KMU gilt das niedrigere der beiden Limits (Art. 99 Abs. 6 KI-VO). (Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.)

Betrifft das auch KI-generierte Texte auf unserer Website?

Differenziert: Die maschinenlesbare Kennzeichnung nach Art. 50(2) KI-VO richtet sich an die Anbieter generativer KI-Systeme und umfasst neben Bildern, Audio und Video auch Textinhalte. Für Unternehmen, die KI-Texte lediglich einsetzen, kommt eine Offenlegungspflicht (Art. 50(4)) nach unserer unverbindlichen Einordnung vor allem in Betracht, wenn Texte mit öffentlichem Informationszweck (Nachrichten, Recht, Gesundheit, Finanzen) ohne menschliche Redaktion veröffentlicht werden. Redigierte Marketing-Texte oder Blog-Posts sind danach regelmäßig nicht erfasst.

Was bedeutet die KI-Kennzeichnungspflicht nach dem EU AI Act?

Als KI-Kennzeichnungspflicht werden die Transparenzpflichten aus Art. 50 EU AI Act bezeichnet: Nutzer sollen erkennen können, dass sie mit einem KI-System interagieren (z. B. Chatbot) oder dass Inhalte KI-generiert sind (z. B. Bilder, Deepfakes). Ob und welche Kennzeichnung Sie konkret trifft, hängt vom Einsatz und Ihrer Rolle (Anbieter/Betreiber) ab — der Check gibt Ihnen dazu eine strukturierte, unverbindliche Ersteinschätzung. Praktische Orientierung bietet zudem der von der EU-Kommission am 10.06.2026 final veröffentlichte — freiwillige — Code of Practice zur Kennzeichnung KI-generierter Inhalte.

Welche KI-Transparenzpflichten gelten für Unternehmen?

Die KI-Transparenzpflichten des Art. 50 EU AI Act betreffen vier Fallgruppen: Interaktion mit KI-Systemen (z. B. Chatbots), maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Inhalte (Anbieter-Pflicht; für Systeme, die vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebracht wurden, gilt hierfür nach Verordnung (EU) 2026/1744 der 2. Dezember 2026), Information bei Emotionserkennung/biometrischer Kategorisierung sowie Offenlegung von Deepfakes und bestimmten KI-Texten. Abs. 1, 3 und 4 gelten ab dem 2. August 2026. Welche Fallgruppe für Ihr Unternehmen relevant sein kann, zeigt Ihnen der kostenlose Check — als unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.

Wurde der Stichtag 2. August 2026 verschoben?

Teilweise. Art. 50 Abs. 1, 3 und 4 EU AI Act gelten unverändert ab dem 2. August 2026 — ohne Übergangsfrist, auch für bestehende Systeme. Eine Ausnahme besteht nur für die maschinenlesbare Kennzeichnung KI-generierter Medien nach Art. 50 Abs. 2: Für bereits im Markt befindliche Systeme sieht der Digital-Omnibus — Verordnung (EU) 2026/1744, im EU-Amtsblatt veröffentlicht am 24.07.2026 — eine Verlängerung bis zum 2. Dezember 2026 vor. (Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung.)